Hintergrundbild

Corona-Hinweise

Hinweise zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise

Sehr geehrte Eigentümer, sehr geehrte Verwaltungsbeiräte,
sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

Im folgenden Vorgang informieren wir Sie fortlaufend zu den aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise auf unsere Verwaltungstätigkeit. Aktuelle Informationen und Lagemeldungen können Sie unter folgenden Links abrufen.

coronavirus.sachsen.de

www.dresden.de/corona

Downloads

2021-11-22 - Pressemitteilung VDIV Deutschland zu Eigentuemerversammlungen unter Anwendung der 2G-Regel.pdf 685,6 KB 2021-03-26 - Pressemeldung - BMJV unterstuetzt vom VDIV empfohlene Vertreterversammlung.pdf 193,5 KB 2020-03-27 - Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie.pdf 53,8 KB 2020-03-26 - RA Scharlach - Stellungnahme Corona und Miete.pdf 1,6 MB

Terminvergaben

Auch wir haben der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen folgend unseren Dienstbetrieb umgestellt und die Anwesenheiten im Büro reduziert. Jegliche Termine innerhalb unserer Geschäftsräume werden bis auf weiteres nur noch im Ausnahmefall vergeben. Da die Mitarbeiter im Homeoffice nur bedingt telefonisch erreichbar sind, bitten wir Sie uns primär über etg24 oder per Email zu kontaktieren.

Die Vorbereitungen zu den Eigentümerversammlungen laufen bereits. Bitte stellen Sie sich auf kurzfristige Änderungen bei Versammlungen ein - Bei einer Ladungsfrist von 3 Wochen (nach dem neuen WEG i.d.F. vom 01.12.2020) kann es zu Änderungen bei den Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung, aber auch durch den Anstieg der Inzidenzzahlen kommen, die eine kurzfristige Absage oder den Wechsel des Versammlungsortes notwendig machen. Wir versuchen Sie so zeitnah wie möglich über das aktuelle Geschehen Ihre Versammlung betreffend auf dem Laufenden zu halten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

Ihr Team der GERBURG GmbH


26.03.2021 - Pressemeldung zur "Vertreterversammlung"

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

infolge der Corona-Pandemie ist 2020 bei vielen Verwaltern der Großteil der Eigentümerversamm­lungen ausgefallen, 2021 dürfte sich diese kritische Entwicklung fortsetzen. Der vom Verband der Immobilien­verwalter Deutschland (VDIV Deutschland) in einem alarmierenden Schreiben geforderten zeitlich begrenzten Gestattung reiner Online-Versammlungen kommt die Bundesregierung zwar nicht nach. Das Bundesjustizministerium schließt sich aber in seiner Antwort an den VDIV der Verbandsauffassung an, dass Vertreterversammlungen ein geeignetes Instrument sind, um Beschluss­fassungen in den Gemeinschaften während der aktuell schwierigen Situation dennoch zu ermöglichen. Den Artikel haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt.

Ihr Team der GERBURG GmbH


02.04.2020 - Hinweise des IVD zur Mietzahlungsverpflichtung

Nachdem aufgrund der Corona-Krise einige Unternehmen in den Median bereits angekündigt haben, die Mietzahlungen einstellen zu müssen, erreichten auch uns als Verwalter die ersten Anfragen und Hinweisen von privaten und gewerblichen Mietern. In der Regel - sofern wir keine Sondereigentumsverwaltung haben - obliegt die Entscheidung zum weiteren Vorgehen dem Vermieter.

Der IVD sieht gravierende Unterscheide zwischen einem gewerblichen und einem privaten Mietverhältnis zu Wohnzwecken: "Denn bei diesen Unternehmen bedeutet die Corona Krise, dass sie aufgrund behördlicher Auflagen die gemieteten Räume nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen dürfen. Die Mieträume sind für sie wertlos. Der Mieter einer Wohnung kann seine Wohnung dagegen trotz der Corona Krise uneingeschränkt weiter nutzen. Dass er wegen der Corina Krise vielleicht weniger verdient, hat mit der Wohnung nichts zu tun. Für Wohnungsmieter gilt daher ausschließlich die Regelung in dem Corona-Folgen-Abmilderungsgesetz, dass der Vermieter ihnen die Wohnung in den nächsten Monaten nicht kündigen darf, wenn sie aufgrund der Krise ihre Miete nicht zahlen können. [....] Zur Zahlung bleiben sie jedoch weiter verpflichtet. Wenn sie ihre Miete nicht zahlen, können sie von dem Vermieter auf Zahlung verklagt werden und müssen die Miete später sogar mit Verzugszinsen nachzahlen.

Ob Wohnungsmieter oder Gewerbemieter – auf jeden Fall sollte bei Zahlungsschwierigkeiten das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden."

Quelle: IVD Newsletter "Pflicht zur Mietzahlung, Versicherungsschutz, Geldwäsche" vom 01.04.2020


26.03.2020 - Beschluss des Bundestages

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020, einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen. Darin enthalten sind auch Regelungen, die das Wohnungseigentumsgesetz ( § 6 - Bestellung des Verwalters und Wirtschaftsplan) sowie das Mietrecht betreffen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt haben wir als Download bereitgestellt.

(Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw13-de-corona-recht-688962)

Parallel dazu erhielten wir die Stellungnahme des RA Stephan Scharlach aus Erfurt über den Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V. zum Umgang mit dem Mietrecht und den entsprechenden Handlungsempfehlungen. Auch diese stellen wir für Sie zum Download bereit.